Das Kantonale Gleichstellungsgesetz Basel-Stadt steht Anfang 2024 zur Beratung im Basler Grossen Rat – deutlich später als erwartet. Die Kommissionsberichte zur Vorlage sind seit Ende November 2023 publiziert.
Will gut Ding Weile haben? Leider nein!
Wie schon beim ersten Entwurf – er ging im Herbst 2021 in die Vernehmlassung – fehlen per definitionem unverändert die Begriffe Frau und Mann im massgeblichen § 2.
Die vorberatenden Kommissionen JSSK und GPK – beide unter SP-Vorsitz – halten also wie der für die Vorlage zuständige SP-Regierungspräsident (und heutige Bundesrat) Beat Jans zur Mehrheit am Ausschluss der an der Realität orientierten Begriffe Frau und Mann bei der Definition von Geschlecht fest. Aus der GPK liegt ein Minderheitsbericht vor.
Hier geht es zur Medienmitteilung von «Justitia ruft» zu den Kommissionsberichten von Ende November 2023 und unserem Schreiben an die Grossrätinnen und Grossräte von Anfang Januar 2024 vor der Beratung des Gesetzes.