Gibt es bei einer Person einen Widerspruch zwischen biologischen Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentität – bei vielen Queers ja das Grundthema –, so zählt die Geschlechtsidentität, also das gefühlte Geschlecht. Rechtlich ist das heikel, denn im Recht spielen Gefühle keine Rolle. Das subjektive Empfinden wird zum Fakt. So kommt es, dass biologische Männer, die sich als Frau fühlen, Frauengarderoben benutzen, in Frauengefängnissen einsitzen, sich an Wettkämpfen unter Frauen messen können. Noch Fragen?
