Seit dem 15. Juni 2025 ist das Gleichstellungsgesetz Basel-Stadt in Kraft. Justitia ruft hatte sich mit aller Kraft dagegen gestemmt. Nicht gegen die queere Community, wie in Medienberichten gern behauptet, sondern für die Frauen. Denn in diesem Gesetz gibt es gemäss Definition in §2 Frauen und Männer nicht mehr.

Wie wir von Anfang an betonten, brauchen Frauen und Queers nicht das Gleiche: Frauen brauchen Gleichstellung, d.h. keine systemischen Benachteiligungen (mehr) aufgrund ihres Geschlechts; Queers brauchen Selbstverständlichkeit, Akzeptanz, d.h. keine Diskriminierungen (mehr) aufgrund ihres Seins und ihrer geschlechtlichen Orientierungen – darum ging es Justitia ruft im Wesentlichen.

Der Unterschied wollte nicht gehört werden. So wurde aus dem früheren Gleichstellungsgesetz für Frauen ein Antidiskriminierungsgesetz für «alle Geschlechter» – ohne Frauen/Männer zu nennen. Dies hat handfeste rechtliche Konsequenzen. Das Recht auf geschlechtsspezifische Bestrebungen wie die Gleichstellung für Frauen oder ihr Schutz vor Männergewalt wurden zu Makulatur.

Während Linke im Grossen Rat über das «fortschrittlichste Gesetz der Schweiz» jubelten, kam die Eliminierung von Frauenansprüchen vielen Bürgerlichen wohl gerade recht. Eine erdrückende Parlamentsmehrheit stimmte am 10. Januar 2024 dem Gesetz zu: 69 Ja zu 15 Nein bei 2 Enthaltungen.

Der bedeutsame Rückschritt für die Frauenrechte durch dieses «Gleichstellungsgesetz» ist für Justitia ruft Grund genug, mit der Website präsent zu bleiben. Dies entspricht zudem einem Wunsch kritischer Mitbürger:innen. So kann, wer will, dem Prozess zum Gesetz, der rund vier Jahre dauerte (2021–2025), nochmals folgen – wie auch unseren Analysen und Argumenten hier auf der Site. Ratschlag des Regierungsrats (nach der Vernehmlassung), Bericht der vorberatenden Kommission, Debatte vom 10. Januar 2024 im Grossen Rat

Die langen, teilweise hitzigen Debatten im Parlament stehen im Widerspruch zu den Beruhigungsversuchen von hoher Warte: «Es wird sich mit diesem Gesetz nichts ändern!» Wie bitte? Wozu dann der ganze Aufwand? Wozu der Verschleiss von Ressourcen und Nerven, wenn sich nichts ändert?

Justitia ruft bleibt wachsam und online präsent – gespannt auf den juristischen Präzedenzfall.

Übrigens: Unter Sachkunde werden etliche im Verlauf des Seilziehens mit dem Kanton verwendete, themenspezifische Stichworte erläutert. Die Texte haben unabhängig vom Basler Gesetz selbstverständlich nach wie vor ihre Gültigkeit.

Wir freuen uns über einen Zustupf an unsere Website, die bisher fast vollständig von uns selber finanziert ist.

Vielen Dank.