Die Minderheit mit der Mehrheit im Blick

Einige Mitglieder der GPK verfassten einen Minderheitsbericht. Der grössere Teil der Unterzeichnenden, die das Gesetz ablehnen, sind übrigens Juristen. Bei Gesetzen ist die Juristerei eben wichtig. Sollte man meinen. Die Juristinnen von «Justitia ruft» mit zusammen über 80 Jahren Gleichstellungsexpertise in Theorie und Praxis blitzten leider beim frühen Besuch des verantwortlichen Regierungsrats mit ihren Bedenken ab: Er vertraue lieber den jungen Gesetzmacherinnen, erklärte Beat Jans, selber nicht Jurist. Dass die Gesetzmacherinnen ebenfalls keine Juristinnen sind sondern Soziologinnen? Für die meisten Beteiligten spielte und spielt das offenbar keine Rolle. Vielleicht, weil insbesondere die Zielgruppe im Fokus stand und steht und nicht das juristische Handwerk? Oder die Ambition auf den Primeur?


«Justitia ruft» unterscheidet aus guten Gründen Gleichstellung und Antidiskriminierung. Wir begrüssen dezidiert einen stärkeren Schutz der Queers vor Gewalt und Diskriminierung! Doch wir sind ebenso dezidiert gegen den Abbau von Frauenrechten! Daraus speist sich unser Engagement der letzten Jahre. Ein Queergesetz auf Kosten von Frauenrechten lehnen wir ab.


Wer sich daran stösst, dass die Mehrheit in diesem «Gleichstellungsgesetz» begrifflich wegdefiniert ist, kann stringent gedacht das Gesetz in dieser Form nicht gutheissen. Auch nicht, wer eine Vorstellung von möglichen Konsequenzen hat. Diese Schlussfolgerung steht einer zugewandt offenen, solidarischen Haltung gegenüber Queerpersonen nicht entgegen.

Hier geht es zur Medienmitteilung von «Justitia ruft» zu den Kommissionsberichten von Ende November 2023 und unserem Schreiben an die Grossrätinnen und Grossräte von Anfang Januar 2024 vor der Beratung des Gesetzes.