Wie andernorts erläutert, stammen die Ausführungen zum Begriff Geschlecht aus der internationalen Erklärung der Menschenrechte von queeren Menschen, den Yogyakarta-Prinzipien. Es sind jene Ausführungen aus der Präambel, wo es um Transmenschen geht.
Im Basler Gesetzesentwurf werden sie als Legaldefinition gebraucht, das heisst, sie sind für die Umsetzung verbindlich. Das kann nicht funktionieren. «Justitia ruft» monierte von Anfang an, dass § 2 nicht justiziabel ist – damals noch ohne Kenntnis, dass der Text im Ursprung für Transmenschen und als Teil einer Präambel formuliert worden ist.
Die Kernproblematik inhaltlich
Im Ursprung dienen die Ausführungen den Ländern, Transmenschen durch bessere Kenntnis besser vor Diskriminierung zu schützen. In Basel gelten die Ausführungen 1:1 für alle, was als Ausgrenzung Frau/Mann manifest wird.
Die Kernproblematik formal
Gesetze müssen in der Praxis anwendbar sein, justiziabel; sie sind für Gerichte und Verwaltung verbindlich. Die Hauptsache im geplanten Gesetz – § 2, die Neudefinition des Begriffs Geschlecht – als Legaldefinition ist nicht justiziabel.
§ 2 konkret befragt: Frauen und Männer sind bei der Definition des Begriffs Geschlecht nicht erwähnt. Sind sie vielleicht mitgemeint? Unter Umständen gar gemeint? Die einen nicht, die andern schon. Insbesondere jene, die nicht hetero sind. Ansonsten gibt es Frauen und Männer lediglich als Einzelpersonen, etwa als weiblich gelesene Person mit viel Testosteron, die sich mit dem Geschlecht identifiziert, das ihr bei der Geburt «zugewiesen» wurde. Oder die sich die Fingernägel lackiert und weiblich fühlt. Die Bart trägt und als Frau im Personenstandsregister eingetragen ist.
Wie soll ein Gericht oder die Verwaltung entscheiden, ob eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt? Anhand der sexuellen Orientierung, oder an den Hormonen, an der gefühlten Geschlechtsidentität, oder den farbigen Fingernägeln? Oder…?
Es ist ein Rätsel, wie ein Gericht oder die Verwaltung mit dieser Neudefinition umgehen soll.
Nochmals: «Justitia ruft» begrüsst konkrete Massnahmen gegen die Diskriminierung von LGBTIQA+-Personen. Das Frauen per Definitionem ausschliessende, geplante «Gleichstellungsgesetz» «begrüssen» wir nicht.