Am 10. Januar 2024 wurde das Kantonale Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung, KGlG, vom Basler Grossen Rat angenommen.
Basel-Stadt – immer gern fortschrittlich – wollte ein erweitertes KGlG, eines, welches LGBTQIA+-Personen einschliesst. Stattdessen entstand ein Entwurf (Herbst 2021), welcher Frauen ausschliesst, was «Justitia ruft» auf den Plan brachte.
Wie ist so etwas überhaupt möglich? Indem das Kernstück im Basler Gesetz – die Definition des Begriffs Geschlecht im §2 – auf einem Text beruht, der ausschliesslich für Transmenschen formuliert wurde.
Bis zuletzt hielt sich in Basel die Behauptung von der Erweiterung – auch in praktisch allen Medien. Unsere Feststellung der Ausgrenzung fand – obwohl nachprüfbar – keine Resonanz.
Ganz so eindeutig war die Sache dann offenbar nicht: Die beiden vorberatenden Kommissionen – Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission JSSK und Geschäftsprüfungskommission GPK – diskutierten in 33 Sitzungen und etlichen Hearings mit Fachpersonen die bereits überarbeitete Vorlage.
In der Schlussabstimmung – wie üblich offen und öffentlich – nahmen die Basler Grossrät:innen das Kantonale Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung mit 69 JA, 15 NEIN, bei 2 Enthaltungen und 14 Abwesenden an. Hier geht es zu unserer Bilanz.
«Justitia ruft» ging es stets um die Sicherung der teilweise nach wie vor nicht selbstverständlichen Schutz- und Freiheitsrechte von Frauen, aller Frauen. Dass sich im Grossen Rat keine einzige Stimme in diesem Sinne erhob, ist bitter. Denn: Gleichstellungspolitisch in einem historisch systemischen Verständnis ist dieses Gesetz ein bedauerlicher Rückschlag.
Unsere Site bleibt aufgeschaltet, da diese Diskussion weit über Basel hinaus aktuell bleiben wird. Angesichts der wenigen Betroffenen hat sie eine bemerkenswerte Dynamik entwickelt.
Wir freuen uns über einen Zustupf an unsere Website, die bisher fast vollständig von uns selber finanziert ist.
Vielen Dank.