Die Haupteinwände der GPK-Minderheit gegen das neue Gesetz sind grundsätzlicher Art. Nach ihrer Auffassung ist die binäre Welt – die Einteilung der Geschlechter in Mann und Frau – nicht nur eine biologische Tatsache, sondern gerade mit Blick auf die Gleichstellung der Frauen unverzichtbar. Der Vernehmlassungsentwurf des Gesetzes enthielt nicht einmal die Begriffe Mann und Frau, obwohl in Art. 8 der Schweizerischen Bundesverfassung wie auch § 9 der Kantonsverfassung diesbezüglich nur Männer und Frauen einander gleichgestellt sind. Im leicht überarbeiteten Entwurf gemäss Ratschlag des Regierungsrats vom 25. Mai 2022 wurden Mann und Frau im Sinne eines Feigenblattes dann wieder eingeführt, jedoch nur «namentlich» und damit offenbar lediglich im Sinne einer «Schöpfungsvariante».
Die Kommissionsminderheit stellt sich gegen die Aufhebung des binären Konzepts und die damit einhergehende faktische Abschaffung von Mann und Frau auf dem Wege eines kantonalen Gesetzes» heisst es im GPK-Minderheitsbericht S. 31.
Die vollständigen Berichte der JSSK, der GPK-Mehrheit und der GPK-Minderheit finden sich auf der Webseite des Grossen Rats.