Unsere Bilanz zum Kantonalen Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung

1.

Gut: Statt auf fünf Zeilen (wie im Ratschlag der Regierung) sind nun im Kommissionsbericht Frauen und Männer oft genug erwähnt, um nicht vergessen zu werden.

Schlecht: Im zentralen, rechtsverbindlichen § 2 gibt es die Begriffe Frau und Mann nach wie vor nicht. Von der Transdefinition wurde nicht abgerückt. Die Präsidentin der federführenden Kommission JSSK nennt diese Gut-Schlecht-Situation «Kompromiss».

Tipp: Sollte Bundesbern eine gesetzliche Grundlage für LGBTQIA+-Menschen erarbeiten wollen, gibt es gute Gründe, sich am Kanton Genf und nicht an Basel- Stadt zu orientieren.

2.

Gut: Im Grossen Rat beteuerte die Präsidentin der JSSK, die Gleichstellung von Frauen und Männern bleibe zentral.

Schlecht: Abgesehen vom rechtlich unverbindlichen Zweckartikel steht nichts dergleichen im Gesetz. In einem Gerichtsfall gilt der Gesetzestext aber bestimmt mehr als die mündlichen Beteuerungen im Grossrat vom Januar 2024.

TIPP: Ein Gesetz ist keine Toleranzerklärung! Nicht einem als fortschrittlich propagierten Mainstream nachrennen! Selber überprüfen! Die Faktenlage ist bei Kenntnis der unterschiedlichen Qualitäten von §1 und §2 juristisch eindeutig.

3.

Gut: Queerrechte erfahren einen erstrebenswerten Akzeptanzschub.

Schlecht: Differenzierte Kritik (Sachebene) wurde mit unsachlichen, teilweise beleidigenden Angriffen auf die Kritikerinnen quittiert (Personenebene): Die sind alt, nicht mehr up to date, voreingenommen, von Ängsten geplagt etc. Ausserdem traf uns wiederholt die Killerphrase: transphob! Ein Verdikt, das viele kritische Menschen verstummen liess; und lässt.

TIPP: Für unabhängige Medien sind Recherche und Reflexion immer angebracht. Unreflektierte Parteilichkeit ist immer unangebracht. Sich hinsichtlich Gesetzgebungsverfahren sach-kundig zu machen geht übrigens auch im Nachhinein.

4.

Gut: Basel ist nicht die ganze Welt …

Schlecht: Die Befürchtung, errungene frauenspezifische Verbesserungen in Richtung Gleichstellung F/M würden ausgebremst, scheint angesichts des auf dem neuen Gesetz basierenden «Gleichstellungsplans» Realität zu werden.

TIPP: Der Basler Gleichstellungsplan gleicht von der Struktur her dem Zürcher Plan. Inhaltlich unterscheiden sie sich aber wie Tag und Nacht. Wer also auf der Suche nach einer Vorlage für einen konstruktiven Gleichstellungsplan ist, orientiere sich besser an Zürich. Basel tickt gerade anders.