Die Kommissionen haben in insgesamt 33 Sitzungen den revidierten Entwurf diskutiert und zudem etliche Hearings durchgeführt. Doch in den Gesetzestext ist praktisch nichts aus der inhaltlichen Kritik eingeflossen. Das ist be-merkens-wert. Auf 128 Seiten wird ausgebreitet, was in der Medienmitteilung von JSSK und GPK als «breit abgestützter Kompromiss» bezeichnet und von den Medien entsprechend weiter verbreitet wird. Bloss: Wozu und für wen ein «Kompromiss»? Und worin soll er bestehen? Angesichts der definitorischen Ausgrenzung bleibt das Gleichstellungsgesetz ein Queergesetz. So war es von Anfang an im Präsidialdepartement geplant.
Kompromiss oder Trostpflästerli?
Dass bei der Aufzählung der Aufgaben der Fachstelle nun die Gleichstellung Frau/Mann ausdrücklich erwähnt wird, kann wohl nicht der „Kompromiss“ sein, dazu wurde die Stelle ja eingerichtet und bekanntlich liegt noch manches im Argen. Claudia Kaufmann, einst die erste Gleichstellungsbeauftragte auf eidgenössischer Ebene, betonte in einem der Hearings, die explizite Nennung der Gleichstellung von Frauen und Männern sei wichtig. Sollte die Aufnahme dieser ursprünglichen Aufgabe in § 5 tatsächlich der behauptete Kompromiss sein, so lässt das tief blicken. Gleichstellungsinteressierten Frauen in Basel müsste diese Darstellung jedenfalls erklärt werden. Frauen, seid getröstet, eure Gleichstellung ist neuerdings auch erwähnt, auch daran wird gearbeitet mit ein paar Stellenprozenten. Seid jetzt zufrieden, am besten seid dankbar und still …
Basel einzigartig?
Neben der neuen Fachstelle zu den Bereichen Queers und Menschen mit Behinderungen (übrigens längst besetzt bevor das Gesetz über die Runden ist…) sollen sich gemäss der Vorlage und den Kommissionsmehrheiten der gesamte Kanton und die Gemeinden sowie die gesamte Regierung und alle Departemente, die gesamte Verwaltung und die öffentlich-rechtlichen Anstalten und Unternehmen um die geforderte Gleichstellung von Queerpersonen kümmern. Während sich mehr als 99% der Leute als Frauen und Männer verstehen.
In der Tat wurde weltweit nirgends ein Gleichstellungsgesetz durch ein Queergesetz ersetzt. Basel wird mit diesem Primeur – falls die Vorlage im Grossen Rat durchkommt – weltweit einzigartig dastehen. Und nicht unbedingt ruhmreich.
Wer das durchwinkt, wird sich hoffentlich noch ein paarmal erklären müssen. Nicht alle empfinden nämlich die Marginalisierung der Mehrheit in einem sogenannten Gleichstellungsgesetz als modern und fortschrittlich. Viele können sich möglicherweise nicht einmal vorstellen, was diese Priorisierungen bzw. Posteriorisierungen bewirken können. Womöglich auch einige der Beteiligten nicht.
Aus der GPK liegt ein Minderheitsbericht vor, der spannende Aspekte enthält.
Hier geht es zu unserer Medienmitteilung zu den Berichten von JSSK und GPK Ende November 2023.