Margrith von Felten

Aus meiner Vernehmlassung

Geschlecht (w/m) ist ein historisch gewachsenes gesellschaftliches Strukturmerkmal, das mit der Zuweisung von gesellschaftlichen Positionen (Männer in die Chefetagen) und gesellschaftlichen Räumen (Frauen ins Haus) verbunden ist, sowie mit der Zuteilung von ungleichen Rechten und Pflichten (Wahlrecht, bezahlte und unbezahlte Arbeit, Löhne, Rentenalter etc.). Dies alles wird im «inklusiven Geschlechtsbegriff» des neuen Gleichstellungsgesetzes ausgeblendet, bestenfalls zum Randphänomen. Neu soll es nur noch Menschen mit bestimmten physischen und/oder psychischen Geschlechtsmerkmalen geben (z.B. «menstruierende Menschen»).

Frauen und Männer begrifflich abschaffen heisst: bestehende Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern unsichtbar machen, aufheben. Damit verliert die Frauenbewegung ihre Möglichkeit der Einflussnahme auf die Entwicklung von Gesetzen – das Recht war und ist eines ihrer wichtigsten Instrumente, um Gleichstellung voranzubringen –, sie kann sich nicht mehr für kollektive Interessen von Frauen einsetzen.

Das Ausblenden und Negieren von Frauenrealitäten in einer nach wie vor geschlechterhierarchischen Gesellschaft bringt Frauen unweigerlich einen gleichstellungspolitischen Rückschritt.

Unklar ist, was Queer-Rechte für den Frauensport bedeutet. Der öffentlich diskutierte Fall, wonach eine Athletin als Bedingung für die Teilnahme an einem Rennen gezwungen wurde, ihren Testosteronspiegel medikamentös zu senken, ist tatsächlich stossend. Weshalb werden die Konsequenzen nicht diskutiert? Soll die Athletin mit ihren biologisch bedingten «Vorteilen» am Frauensport teilnehmen dürfen?

Zur Person

Margrith von Felten geb. Schwersenz, dreisprachig in China und Japan in einer multinationalen und interreligiösen Flüchtlingsfamilie aufgewachsen. Vielfalt gehört zu meiner DNA. Juristin und Politikerin, seit über 50 Jahren frauenpolitisch bewegt, davon 20 Jahre im Nationalrat und im Basler Grossen Rat.
Ich bin Mutter zweier Töchter und dreifache Grossmutter.

Als Nationalrätin war ich bei der Beratung des Gleichstellungsgesetzes, des Fortpflanzungsmedizingesetzes, der Fristenregelung, der UNO-Kinderrechtskonvention und bei Revisionen der AHV und des Eheschliessungs- und Scheidungsrechts stark engagiert. Aufgrund meiner parlamentarischen Initiative wurde Gewalt in der Ehe rechtlich zu einem Offizialdelikt erklärt.

Ich war in mehreren Frauenorganisationen friedens-, umwelt-, bildungs- und aussenpolitisch aktiv. Ich gehörte auch zu den ersten Aktivist:innen, die bei der Kirchenbesetzung in Basel dabei waren und sich in der Sans-Papiers-Bewegung viele Jahre lang engagierten.

Ausserdem war ich Mitglied der regierungsrätlichen Frauenkommission, welche die Grundlagen zur Kantonalen Frauenstelle Basel-Stadt ausarbeitete.