Der Gesetzesentwurf macht aus zwei Aufgaben – Diskriminierungsschutz und Gleichstellungsförderung – eine. Der Fokus der Vorlage liegt auf der Queer-Community. So kommt es, dass der Gleichstellungsauftrag Frau/Mann aus dem Blickfeld gerät. Dagegen wehrt sich «Justitia ruft».
Es ist einfacher, die beiden Aufgaben in gesonderten Erlassen zu regeln (wie wir es vorgeschlagen haben). Gleichwohl: Es ist möglich, beide Aufgaben in nur einem Gesetz zu regeln. Unverzichtbar ist ein unvoreingenommener Blick. Sowohl auf juristische Erfordernisse wie auch auf beide Aufgaben; und zwar mit einem Gleichwertigkeitsanspruch.
Das leistet die Vorlage nicht. Sie ersetzt das Gleichstellungsgesetz Frau/Mann durch ein Antidiskriminierungsgesetz für LGBTIQA+-Personen und nennt es Gleichstellungsgesetz.