Gleichstellungsauftrag und Diskriminierungsschutz sind auseinanderzuhalten

Gleichstellung erfordert die Korrektur von sachlich nicht begründbaren Ungleichheiten, die in der Realität festgeschrieben bzw. feststellbar sind. Im Fokus stehen gesellschaftliche Strukturen, welche zur Benachteiligung eines Geschlechterkollektivs führen, meist der Frauen – z.B. Altersarmut –, manchmal auch der Männer – z.B. fehlende Teilzeitstellen. Gleichstellungsmassnahmen führen Richtung Ausgleich. Ziel: eine egalitäre Gesellschaft.

Schutz vor Diskriminierung bedeutet, dass der Staat gegenüber allen durch verschiedenste Gegebenheiten gefährdeten Individuen – Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Behinderung – in der Pflicht steht, sie vor Entwertung und Benachteiligung zu schützen: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich», steht in der Bundes- wie auch in der Kantonsverfassung.