Wenn sich ein Mann, der sich in seiner Identität weiblich fühlt, in der Badi in die Frauengarderobe begibt, so ist das aus Sicht dieser Person voll in Ordnung. Doch etliche Mädchen und Frauen, die sich in der Garderobe aufhalten, erleben die Situation vermutlich als weniger selbstverständlich. Einige dürften sich verunsichert, beunruhigt, vielleicht gar bedrängt fühlen. Deshalb hält «Justitia ruft» Kollisionsnormen für unverzichtbar.
Ein Wechsel des Geschlechts ist hierzulande seit dem 01.01.2022 per Sprechakt möglich. Wer seither auf dem Zivilstandsamt war und den neuen Personalausweis auf sich trägt, kann – gemäss dem Beispiel oben – in der Badi die Frauengarderobe benutzen.
Und was ist mit den Mädchen in der Umkleide oder mit Mädcheneltern, die das Beispiel ähnlich problematisch finden, wie bei einem Mann mit männlicher Identität, der sich Zutritt zur Frauengarderobe verschafft? Die haben Pech. Wer im Ausweis als Frau gilt, ist rechtlich eine Frau.